WCAG2 verabschiedet

Montag, 15. Dezember 2008

Logo des W3CWenige Wochen, bevor die Accessibility-Richtlinie WCAG1 ihr 10 Jahr erreicht hätte, ist es dem W3C doch tatsächlich gelungen, den Nachfolger fertigzustellen: Seit dem 11. Dezember hat WCAG2.0 den Staus einer Empfehlung. Damit ist diese Richtlinie so verbindlich, die das W3C ein Papier überhaupt machen kann. Im Innenministerium in Berlin wird auch bereits mit Hochdruck an der Umsetzung in eine deutsche BITV 2 gearbeitet, einen Termin für deren Fertigstellung gibt es allerdings noch nicht.

Mit der jetzt erfolgten Verabschiedung der WCAG2 geht ein blamables Schauspiel zu Ende - wenn es denn tatsächlich zu Ende gehen sollte. Die erste Version der Richtlinie war sehr konkret abgefasst - das hatte den Vorteil, daß sie verhältnismäßig leicht zu verstehen und anzuwenden war, und den Nachteil, daß sie mit der technischen Entwicklung nicht Schritt hielt und bereits nach einigen Jahren praktisch veraltet war: Einiges, was sie detailliert geregelt hatte, spielte praktisch längst keine Rolle mehr, für neuere Verfahren gab es keine Regelungen, und man konnte deren zugängliche Handhabung bestenfalls durch sinngemäße Übertragung bestehender Regeln anstreben. Fast 10 Jahre lang blieb so vieles im Unbestimmten.

Die neuen Richtlinien haben daraus die Konsequenz gezogen, ihre Zielsetzungen auf so abstrakte Weise zu formulieren, daß sie auch auf jede zukünftig im Web eingesetzte Technik anwendbar sind. Im Prinzip ist dieses Vorgehen sinnvoll. So, wie es bei der Arbeitsgruppe des W3C gehandhabt wurde, ist daraus jedoch ein extrem schwer verständliches, teilweise ideologisch belastetes und enorm voluminöses Regelwerk geworden, an dessen praktischer Brauchbarkeit erhebliche Zweifel bestehen.

Diese Zweifel werden noch dadurch verstärkt, daß es heißt, praktisch werde sich durch die Neuformulierung der Richtlinien an den Anforderungen an normale Webseiten kaum etwas ändern - da drängt sich doch die Frage auf, wozu dann der ganze Aufwand gut war. Außerdem sind an einigen Stellen Abweichungen von den früher recht rigide formulierten Vorgaben feststellbar: Die Hersteller von Web-Tools haben mehrfach Ausnahmebestimmungen erreicht, nach denen ihre bislang als unzugänglich gewerteten Spezialverfahren künftig als zugänglich gelten sollen.

Unter diesen Umständen kommt sehr viel darauf an, auf welche Weise das internationale Regelwerk an die deutschen Gegebenheiten angepasst wird. wir behalten das im Auge. Bis dahin sind wir gerne dabei behilflich, Zweifelsfälle zu klären und Webseiten auch heute schon so anzulegen, daß sie auch zukünftig ein hohes Maß an Zugänglichkeit sicherstellen.